Sonstige Fragen

Rechte des Gemeinderats

Selbstverständlich kann sich der Gemeinderat in Selbstverpflichtung auch gemäß Hauptsatzung auferlegen, nicht an den Voten der Ortschaften vorbei zu entscheiden. Wieso spricht der Moderator dem demokratisch legitimierten Gemeinderat diese Möglichkeit ab? Besteht die Angst, dass der Gemeinderat erkennt, dass der Weg der Verwaltung stark verbesserungsbedürftig ist? Wie ernst ist es dann der Verwaltung mit der Demokratie bei diesem sensiblen Thema? Es geht um das „wie“. Das „ob“ steht außer Frage!

Sehr geehrter Gast, wie bereits dargelegt ist keine Selbstverpflichtung des Gemeinderats im von Ihnen beschriebenen Sinne vorgesehen. Weiter kann aufgrund der geltenden Regularien keine Rede davon sein, dass "an den Voten der Ortschaften" entschieden wird. Gerade weil Gemeinderat und Stadtverwaltung ein sehr hohes Interesse an der Einhaltung der Demokratie haben, werden die demokratischen Regelungen der Hauptsatzung auch in diesem Thema eingehalten. Das "wie" wird in den Debatten der Ortschaftsräte und des Gemeinderats abschließend beraten und entschieden. Hier ist aus unserer Sicht kein Demokratiedefizit zu erkennen.

Antwort von Moderator MP