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Keine weiter Ausweitung der Verpachtung des öffentlichen Raumes in den Sommermonaten

Adresse: 
Kramgasse 2, 89073 Oststadt Fischerviertel Ulm

Mittlerweile nimmt in den Sommermonaten die Aussengastronomie große Teile des öffentlichen Raumes in Beschlag. Insbesondere am nördlichen Münsterplatz, östlich des Münsters (Judenhof) und südlich des Münsters (z.B. Kramgasse).. Einerseits fehlt dieser Raum für die Öffentlichkeit/Bürger und es wird für Passanten eng und andererseits stehen keine "konsumfreien" Flächen und Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die weitere Ausweitung der Verpachtung des öffentlichen Raumes sollte stark begrenzt und besser eher zurückgefahren und stattdessen öffentliche Plätze/Räume mit (familiärer) Aufenthaltsqualität geschaffen werden (z.B. am südlichen Münsterplatz).. Selbstverständlich ist für die Aufenthaltsqualität einer Stadt die Außengastronomie wichtig, dies darf aber nicht zu einer zu engen Begrenzung des öffentlichen Raumes und der Zurückdrängung der freien Fläche mit Aufenthaltsqualität führen, indem diese Fläche (nur) mit Gastronomie gelegt wird.